Die Kaffeesteuer ist eine deutsche Verbrauchssteuer auf Röstkaffee und löslichen Kaffee. Sie beträgt aktuell 2,19 € pro Kilogramm für Röstkaffee und 4,78 € pro Kilogramm löslichen Kaffee. Die Kaffeesteuer wird von der Zollverwaltung erhoben.
Damit gehört Kaffee zu den wenigen Lebensmitteln in Deutschland, auf die zusätzlich zur Mehrwertsteuer noch eine eigene Steuer erhoben wird.
In der Praxis gibt es zwei typische Fälle:
Wichtig: Die Steuer wird nicht vom Endkunden direkt gezahlt, sondern von Unternehmen wie Röstereien oder Importeuren – sie ist aber natürlich im Verkaufspreis enthalten.
Rohkaffee selbst ist nicht steuerpflichtig. Erst durch das Rösten wird er im steuerlichen Sinne zu Kaffee.
Für uns als Rösterei bedeutet das: Wir melden die gerösteten Mengen regelmäßig beim Zoll und führen die entsprechende Steuer ab – unabhängig davon, wann oder ob der Kaffee später verkauft wird.
| Produkt | Kaffeesteuer |
|---|---|
| Röstkaffee | 2,19 € je Kilogramm |
| Löslicher Kaffee | 4,78 € je Kilogramm |
| Kaffeehaltige Produkte | Je nach Röstkaffeemenge im Produkt von 0,12 € bis 1,76 € je Kilo Ware |
Formal zahlen sie die Unternehmen:
Für den Endkunden ist die Steuer im Preis enthalten – sie ist einer von vielen Bestandteilen, aus denen sich der Kaffeepreis am Ende zusammensetzt.
Die Kaffeesteuer ist eine historische Steuer. Sie wurde im 18 Jahrhundert vom Preußenkönig Friedrich der Große als Luxusteuer eingeführt. Er beschloss das Kaffee „nur in von Staatsseite legitimierten Röstanstalten hergestellt werden darf“, die wiederum die Steuer an den König abzuführen hatten. Das Kaffee rösten am heimischen Herd war verboten und wurde streng bestraft.
Heute wird die Kaffeesteuer kaum hinterfragt. Sie ist einfach da. Der Staat nimmt mit der Kaffeesteuer jährlich mehr als 1 Milliarde Euro ein. Einen direkten Lenkungseffekt (wie z. B. bei der Tabaksteuer) gibt es beim Kaffee eher nicht.
Ausser in Deutschland wird nur in wenigen Ländern in Europa eine Kaffeesteuer erhoben. Dazu zählen z.B. Belgien (ca. 0,25 €/kg.), Dänemark (bis zu 1 €/kg.), Lettland (1,42€/kg.) und seit 2017 auch Griechenland (zwischen 2 € und 4 €/kg, je nach Verarbeitungstiefe)
Die direkten Nachbarn Deutschlands erheben keine Kaffeesteuer. Das veranlasst Verbraucher immer wieder, Kaffee im größeren Stil z.B. in Luxenburg oder Österreich einzukaufen. Dabei sollte die maximale Einfuhrgrenze beachtet werden. Denn auch beim Import von Röstkaffee durch Privatpersonen wird die deutsche Kaffeesteuer fällig.
Aus unserer Sicht als Rösterei ist die Kaffeesteuer ein fester, klar kalkulierbarer Bestandteil des Preises – aber nicht der entscheidende.
Bei einem Kilogramm Kaffee sind es genau 2,19 €. Das ist einfach zu rechnen.
Deutlich stärker wirken sich in der Praxis andere Faktoren aus:
Gerade der Röstprozess hat einen größeren Einfluss, als viele vermuten – sowohl geschmacklich als auch wirtschaftlich. Wenn dich interessiert, wie sich der Mahlgrad und die Zubereitung auf das Ergebnis auswirken, findest du hier einen guten Überblick.
Wenn man sich intensiver mit Kaffee beschäftigt, verschiebt sich der Blick ein wenig.
Dann geht es nicht mehr nur um den Endpreis, sondern um die Frage, wie dieser zustande kommt.
Zwischen einem sehr günstigen Industriekaffee und einem handwerklich gerösteten Kaffee liegen oft Welten – nicht wegen der Steuer, sondern wegen:
Die Kaffeesteuer ist in beiden Fällen gleich. Der Unterschied entsteht an anderer Stelle.
Wer sich dafür interessiert, merkt schnell: Der Preis einer Tasse Kaffee erzählt immer auch etwas über Herkunft, Verarbeitung und Anspruch. Einen Überblick über unterschiedliche Kaffees und deren Charakter findest du in unserem Onlineshop.
Die Kaffeesteuer ist historisch gewachsen und bis heute Teil des Systems. Für Röstereien ist sie Alltag, für den Endkunden meist unsichtbar.
Sie beeinflusst den Preis – aber sie erklärt ihn nicht.
Wer verstehen möchte, warum Kaffee unterschiedlich viel kostet, muss einen Schritt weiter gehen und sich mit dem Produkt selbst beschäftigen. Genau dort wird es eigentlich interessant.
Nur in wenigen EU-Ländern gibt es eine Verbrauchssteuer auf Kaffee. Unsere direkten Nachbarn erheben keine vergleichbare Steuer auf Kaffee.
Die Steuer hat historische Ursprünge im 18. Jahrhundert, als Kaffee als Luxusgut galt. Heute dient sie vor allem als Einnahmequelle für den Staat.
Sie ist ein fester Bestandteil des Preises, macht aber nur einen Teil davon aus. Faktoren wie Rohkaffeequalität, Röstung, Transport und Verarbeitung haben meist einen größeren Einfluss.
Rein rechnerisch lässt sich das gut herunterbrechen: Bei 2,19 € pro Kilogramm entspricht das etwa 0,02 bis 0,03 € pro Tasse Kaffee – je nach Dosierung.
Die Kaffeesteuer spielt pro Tasse also eine eher kleine Rolle. Der größte Teil des Preises entsteht an anderer Stelle.