Lexikon

Bio-Siegel

Eins der häufigsten Siegel die uns heut zu Tage begegnen ist das Bio-Siegel. Im Jahr 2001 wurde das sechseckig grün-weiße Bio-Siegel ins Leben gerufen, um den Verbrauchern endlich Klarheit über eine Vielzahl von Öko-Kennzeichnungen zu geben. Um das Bio-Siegel zu erhalten, müssen die Produkte und Lebensmittel nach EG-Rechtsvorschriften produziert und kontrolliert werden.

Unter anderem schreiben die EG-Rechtsvorschriften folgendes vor:
  • Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs müssen zu mind. 95 % aus dem ökologischen Landbau stammen
  • Die Bezeichnung „Bio“ oder „Öko“ dürfen nur Produkte verwenden, deren Erzeuger sowie Verarbeitungs- und Importunternehmen, die Anforderungen der Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau erfüllen und sich den vorgeschriebenen Kontrollen unterziehen.
  • Die Codenummer und/oder der Name der zuständigen Öko-Kontrollstelle muss auf den Produkten angegeben werden. Die Codenummer für eine Kontrollstelle ist nach folgendem Schema aufgebaut: DE-000-Öko-Kontrollstelle.
  • Hierbei steht DE für Deutschland und 000 für die dreistellige Kennziffer der Kontrollstelle.
  • Für den Schutz der Verbraucher gibt es natürlich auch Maßnahmen:
  • Bio-Betriebe müssen über alle Betriebsmittel und Erzeugnisse Buch führen. Damit ist es gewährleistet, jedes Bio-Produkt bis zum Erzeugern zurückzuverfolgen
  • Kontrollestellen führen mind. einmal im Jahr eine Kontrolle des Betriebs durch (Rechtsgrundlage ist das Öko-Landbaugesetz)
  • Die Bioprodukte unterliegen natürlich auch den futter- und lebensrechtliche vorgeschriebenen Kontrollen

Weiter Informationen finden sie auf der Seite des Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter www.oekolandbau.de

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